Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

 

eine Frage habe ich:

 

Was macht Ihr wenn sich ein Kunde nach mehr als einem Tag telefonisch bei Euch beschwerd und sagt das Ihm angeblich die Saaltemperatur ( In Wirklichkeit alles in Ordnung war) nicht gepasst hat und natürlich allen andern auch- den Film hat er aber zu Ende gesehen - und er dann verlangt seinen Eintrittspreis in Form eines Gutscheins über den Eintrittspreis verlangt-würdet Ihr den geben? Oder einen "??? Prozent Ermäßigungsgutschein für das nächste Mal?

Geschrieben

Bei uns hängt an der Kasse eine Allgemeine Geschäftsbedingung aus.

In der ist expliziet aufgeführt, unter welchen Umständen Eintritspreise erstattet werden.

Selbst wenn in der letzten Vorstellung was passiert, muß die Karte vom Personal abgezeichnet sein.

Wenn jemand bei einer Störung einfach geht, hat er Pech gehabt. (nach Beginn der letzten Vorstellung ist kein Zugriff auf Geld mehr gegeben).

Allerdings ist es bei uns bisher nicht vorgrkommen, das am nächsten Tag oder später einer sein Geld wiederhaben wollte.

Und mit berechtigten Beschwerden gehen wir offensiv um und bitten den Gast gegebenenfals, doch mal auf einen Kaffee vorbei zu kommen.

Das kommt immer gut.

 

Früher gab es bei der UFA eine "Kinogarantie", die besagte, das, wenn einem irgendetwas nicht gefiel (Temperatur, Sitzplatz, sein Nachbar :grin: oder der Film)gab es bis 15 Minuten nach Begin des Hauptfilms das Geld zurück.

Das hat auch gut funktioniert, wurde auch groß beworben.

Geschrieben

Da hat der Kunde bei uns keine Chance.

Wenn was nicht stimmt, kann der Zuschauer während der Vorstellung kommen und sich beschweren.

Wir überprüfen, ob es stimmt. Wenn er will, kriegt er sofort sein Geld zurück.

Wenn er nach der Vorstellung kommt, kriegt er nichts mehr, denn er hat uns nicht die Möglichkeit der

Korrektur gegeben.

Ich gehe auch nicht in ein Speiselokal, esse meinen Schweinebraten und sage hinterher, er hat nicht geschmeckt.

Da muß man sofort reklamieren.

Servus

Theo

Geschrieben

Auch bei mir, entweder sofort oder gar nicht. Geld zurück oder Gutschein gibt es nur wenn der Film steht oder stottert , dann allerdings freiwillig .

Geschrieben

Reklamiert der Gast sofort vor Ort, dann kann man der Beschwerde nachgehen. Ansonsten hat er schlechte Karten. Schnorrer gibt es in jeder Branche. :cool:

 

Claus-Dieter

Geschrieben

Mit dem Kauf einer Eintrittskarte entsteht ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kino und dem Kunden. Der Kunde hat nunmehr das Recht den angekündigten Film in hoher Qualität von Anfang bis Ende vorgeführt zu bekommen. Sollte die Temperatur im Kinosaal nicht stimmen, so hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit sich an das Kinopersonal zu wenden und um Abhilfe zu bitten. Wer jedoch nichtssagend bis zum Filmende durchhält kann nicht mehr auf einer Ermäßigung beharren. Wird die Vorstellung bei Beginn der Endschrift abrupt abgebrochen, so ist der Diestleistungsvertrag nicht erfüllt un der Kunde hat das Recht auf Rückzahlung des kompletten Eintrittspreises.

Geschrieben

SATIRE: Alles ist subjektiv,, Die Bildschärfe ist subjektiv,, die Ton-Lautstärke ist subjektiv,, die Raumtemperatur ist subjektiv,, Kino macht ja so viel Spaß-wenn nur der böse Kunde nicht wäre..SATIRE

Ich entscheide bei einer Beschwerde meist zu Gunsten des Kunden. Denn ich möchte das der Besucher demnächst wieder in mein Kino kommt und nicht beleidigt wegbleibt oder womöglich das Kino wechselt.

Geschrieben

Hallo

 

eine Frage habe ich:

 

Was macht Ihr wenn sich ein Kunde nach mehr als einem Tag telefonisch bei Euch beschwerd und sagt das Ihm angeblich die Saaltemperatur ( In Wirklichkeit alles in Ordnung war) nicht gepasst hat und natürlich allen andern auch- den Film hat er aber zu Ende gesehen - und er dann verlangt seinen Eintrittspreis in Form eines Gutscheins über den Eintrittspreis verlangt-würdet Ihr den geben? Oder einen "??? Prozent Ermäßigungsgutschein für das nächste Mal?

 

 

Ist wie im Restaurant : Herr Ober, der Wein hat Korken ! Wenn er das sofort meldet, ist die Beschwerde berechtigt. Einen Tag später ist`s ein schäbiger Schnorrer...

Geschrieben

Man könnte natürlich verbraucherrechtlich auch konsequent fordern, dass ein entsprechender Hinweis an der Kasse und zusätzlich auf der Karte abgedruckt sein müsste, damit eine solche Einschränkung des Reklamationsrechts der Besucher wirksam wird ;-)

 

Aber natürlich sehe ich das grundsätzlich wie die meisten hier - nach der Veranstaltung geht da nix mehr. Schaden für Schadenersatzanspruch ist nicht entstanden (jedenfalls nach deutschem Rechtsverständnis), Schmerzensgeld kommt nicht in Ansatz, und unmittelbare Reklamation wurde nicht beansprucht.

 

Man darf natürlich weiterhin zwischen rechtlichem Anspruch und Kundenservice unterscheiden. Bei uns kam es in der Vergangenheit auch schonmal vor, dass im Winter die Heizung nicht, respektive zu spät ansprang, um den Saal noch auf brauchbare Temperaturen zu bringen. Da darf man natürlich unabhängig von einem rechtlichen Anspruch ein paar wärmende Entschuldigungsworte vonseiten des Personals und eventuell auch eine materielle Entschädigung o.ä. erwarten. Würde in solchen Fällen ja gerne Glühwein verteilen, aber so schnell ist der ja auch nicht gemacht....

 

 

- Carsten

Geschrieben
Bei uns kam es in der Vergangenheit auch schonmal vor, dass im Winter die Heizung nicht, respektive zu spät ansprang, um den Saal noch auf brauchbare Temperaturen zu bringen

 

mir auch passiert :lol:

Geschrieben

letzte runde? war personal anwesend, warst du ngreifbar oder bist in der vorführung gewesen wenn kein personal da war dann würd ich einen popcorn und softdrink gutschein rausrücken und erlediegt! wenn noch mehr beschwerden deswegen kommen und kein personal anwesesnd war dann würde ich einen gitschein für den nächsten besuch anbieten meistens regen sich da dann doch a paar mehr auf als nur einer

 

 

Geschrieben

:lol: Am WE war wohl wieder A**** Tag bei einigen :) - Wir haben am Sonntag auch eine email bekommen, dass es eine unverschämtheit ist, sich über 5 Minuten an einer Kasse anzustellen :rolleyes: dazu war dann noch ein Deckenspot kaputt (ja ich weiß, aber wie soll ich den zwischen den Vorstellungen wechseln, wenn er sich in einer Höhe von 7 Metern befindet ...) - bei sowas wird nur die ENTF Taste gedrückt.

 

Wenn es wirklich "schwerwiegende" Sachen sind, gibts meistens ein kleines Popcorn und die Sache hat sich. Der Eintrittspreis wird nur erstattet, wenn es ein grober Fehler von unserer Seite war (Projektor fällt aus, Film reißt und verheddert sich, Vorstellung kann nicht fortgesetzt werden usw.). Ansonsten soll mir mal jemand zeigen, dass seine Maschinen zu 100% funktionieren.

Wir haben ziemlich genau 5900 Vorstellungen im Jahr, und letztes Jahr ist nur eine einzige Vorstellung ausgefallen, weil sich der Film so blöd im Abnehmer verwickelt hat, dass ich es nicht innerhalb der nächsten 15min geschafft habe ihn wieder rauszuzerren.

Sowas kann sich sicherlich sehen lassen.

 

Kinotechnik ist in dieser Hinsicht eh sehr, sehr, sehr zuverlässig!

Geschrieben

ENTF taste is auch sehr kundenfreundlich hoffentlich macht ihr das ned zu oft sonst werden aus den 5900 bald 59 und bei ein paar mitarbeitern wird auch die ENTF taste gedrückt!

wie kannst du sowas schreiben das is betriebsschädigend , stell dir mal vor du beschwerst dich und deine beschwerde wird ned beantwortet gehst dann wieder hin? ich will ned persönlich werden aber im sinne deines betriebes hoffe ich das nicht du der bist der sich um all eure beschwerden kümmert!!

Geschrieben

Bla bla bla , @ DAY ....weisst du überhaupt was es heisst tausende von Leuten im Jahr durch die Hütte zu schieben? ich kann dir garantieren da sind etliche darunter auf die man gerne verzichtet :lol:

Geschrieben

ja das weiss ich schon trotzdem is sowas ist in meinen augen unprofessionell is meine meinung. es hat nix mit tausenden von leuten zu tun, wenn ma jeden tag beschwerden bekommt dann stimmt eh was ned, beschwerden sind zu behandeln so sehe ich das wenn das eine mündliche is gehst du ja auch darauf ein und setzt dich damit auseinander oder tust zumindest so als ob und das is das was zählt. dem der dein gehalt mitbezahlt ein offenes ohr schenken oder eine mail schicken, und ich rede nicht von gutscheinen verteilen oder so. das 5min anstellen lächerlich sind is klar aber es gibt halt solche leute wenn der 5mal die gleiche beschwerde schickt ja dann kann ma sich gedanken machen ENTF zu drücken.

Geschrieben
wenn ma jeden tag beschwerden bekommt dann stimmt eh was ned,

 

diesen Satz habe ich aber nirgends gelesen! WO war die Rede von JEDEN TAG BESCHWERDEN?

Geschrieben

1) JA, ich beantworte die beschwerde Mails

2) bekommen wir im Jahr wenns hochkommt 10 Stück, damit kann ich leben und wenn ich davon mal eine nicht beantworte, weil es absolut lächerlich ist, dann hat das nichts mit unprofessionell zu tun!

3) sollten die restlichen 9 sich um ein und dasselbe Thema handeln, wird hier sicherlich was getan werden!

 

Für uns ist eine Beschwerde ein Hinweis, dass irgendwas nicht richtig geklappt hat und darum wird sich gekümmert - aber nicht wenn 300 Leute vor der Tür stehen und man sich über 5 Minuten Wartezeit echauffiert! Das ist nur noch lächerlich und selbst wenn dieser Kunde in ein anderes Kino geht, wird er merken, dass es dort genauso ist und kommt wieder zurück :rolleyes:

Geschrieben

und nochwas DAY, ich reich jetzt Beschwerde ein weil deine Sätze so durcheinander geschrieben sind das man fast nichts versteht! das ist in meinen Augen nicht professionell :lol:

 

mal sehen wie du jetzt auf mich zukommst um das Problem zu beheben.

 

 

PS: meine Beschwerde an dir ist genau so hirnlos wie die von dem anderen der an der Kinokasse warten muss. Ich hoffe wir haben uns verstanden ;-)

Geschrieben

[...] aber nicht wenn 300 Leute vor der Tür stehen und man sich über 5 Minuten Wartezeit echauffiert! Das ist nur noch lächerlich und selbst wenn dieser Kunde in ein anderes Kino geht, wird er merken, dass es dort genauso ist und kommt wieder zurück :rolleyes:

Seltsamerweise sind die Leute, die sich wegen solcher Nichtigkeiten beschweren die selben, die ohne Murren und Kritik zu üben, an der nur einen geöffneten (von insgesamt 15) Kasse(n) im Supermarkt stehen.

Da geht's - da reißt niemand den Schnabel auf.

Geschrieben

das mit den durcheinander geschrieben sätze habe ich mir angewöhnt um bei uns die beschwerden ned beantworten zu müssen :grin:

 

is ja auch egal ihr handhabt das so und bei uns funzt das halt anders.

 

und ich sehe es als unprofessionell an wenn ein unternehmen es nicht schafft auf eine mail zu antworten wurscht ob anfrage, bewerbung oder "lächerliche" beschwerde, aber ich glaube da werden wir auf keinen grünen zweig kommen :grin:

 

wie auch immer wünsche noch einen ruhigen dienst

Geschrieben

das erste worüber du dich wahrscheinlich beschweren würdest warad das wir kein süsses popcorn haben :lol:

 

Ich esse schon seit Jahren kein Popcorn mehr.... Mit Zucker oder mit Salz...hängt mir zum Hals raus. :lol:

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.